Offizielle Mitteilungen des FLVW

Amtliche Veröffentlichungen und Bekanntmachungen der Organe, Verwaltungsstellen und Geschäftsstellen auf Verbands- und Kreisebene erfolgen mittels der Offiziellen Mitteilungen (OM), die ausschließlich als digitale Fassung veröffentlicht werden.

Die OM erscheinen wöchentlich – jeweils freitags – in Form einer E-Mail in Ihrem E-Postfach im DFBnet mit einem entsprechenden Link auf die neuen OM. Dieser Link ermöglicht den Zugriff auf die Offiziellen Mitteilungen als PDF-Datei.

Weitere Umgangs- bzw. Nutzungsmöglichkeiten der OM sehen wie folgt aus: Bitte loggen Sie sich unter www.dfbnet.org mit Ihrer Vereinskennung und Ihrem Passwort ein. In der Navigationsleiste von SpielPLUS finden Sie den Menüpunkt Mitteilungen. Im Untermenü befinden sich die Rubriken Lesen und Archiv. Die Rubrik Archiv ermöglicht den Zugriff auf alle bisher erschienenen OM.

Unter der Rubrik Lesen öffnet sich eine Eingabemaske, mit deren Hilfe Sie sämtliche Infos in selektierter Form aus den aktuellen OM abrufen können.

Die Struktur ist so konfiguriert, dass alle Mitteilungen in den OM, die im Zusammenhang mit dem Namen des Vereins veröffentlicht werden, zusammenhängend abgerufen werden können.

Selbstverständlich können Sie Ihre Vereinsmitarbeiter mit Hilfe der DFBnet Vereinsadministration für den Zugriff auf die Offiziellen Mitteilungen administrieren. Dazu müssen Sie die bisherigen Berechtigungen um den dort aufzufindenden Premium-User erweitern. Diese Funktion erlaubt, die OM online zu lesen, im Archiv zu recherchieren und eine direkte wöchentliche Zustellung des Links zur aktuellen OM per E-Mail.

Hinweis für Vereine

Wir möchten abschließend an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Verbandsmitglieder im Sinne von §7 der Satzung verpflichtet sind, sich vom Inhalt der Bekanntmachungen Kenntnis zu verschaffen. Einwendungen, dass die Veröffentlichungen der Offiziellen Mitteilungen des FLVW nicht bekannt seien, sind dabei unerheblich.

Organe, Verwaltungsstellen und Geschäftsstellen auf Verbands- und Kreisebene sind ferner dazu berechtigt, Bekanntmachungen auch durch schriftliche Mitteilung sowie durch Veröffentlichung auf der Internetadresse www.flvw.de, als auch durch Bereitstellung im elektronischen Postfach oder sonstiger Weise vorzunehmen, soweit nicht für den Verband geltende Bestimmungen eine anderweitige Form der Bekanntmachung vorschreiben.