Durchführungsbestimmungen: Einheitlicher Rahmen für den Spielbetrieb

Wer ist bei einer Spielabsage zu informieren? Wie kann man einen Antrag auf Spielverlegung stellen? Wie lang ist man nach fünf Verwarnungen gesperrt? Und was muss man beachten, wenn man ein Freundschaftsspiel bestreiten möchte?

Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen, die den organisatorischen Bereich von Fußballspielen in westfälischen Wettbewerben betreffen, sind in den Durchführungsbestimmungen des Fußball- und Leichtathletik-Verbands Westfalen (FLVW) festgeschrieben. Die Bestimmungen gelten für die überkreislichen Männer- und Frauen-Ligen des FLVW (gemäß § 50 SpO/WFLV).

Für den Spielbetrieb auf Kreisebene kann der Fussball-Ausschuss des Kreises ergänzende Bestimmungen erlassen.

Zum Zwecke der Flexibilisierung des Spielbetriebs hat der FLVW ab der Saison 2015/16 das Spielen nach dem sogenannten "Norweger Modell" erlaubt. Demnach können westfälische Mannschaften in den Kreisligen D (sofern gebildet) und C sowie in den Kreisligen der Frauen bis spätestens zum jeweiligen Meldeschluss des zuständigen Fußballkreises eine Mannschaft zur Teilnahme am Spielbetrieb mit 9 Spielern (einschließlich Torwart) melden oder eine bereits gemeldete Mannschaft für das Norweger Modell ummelden. Alle Details zum "Norweger Modell" regeln die dazu verabschiedeten Durchführungsbestimmungen.

Die aktuellen Durchführungsbestimmungen stehen am rechten Seitenrand als Download zur Verfügung.