Richtlinie zu § 37 SpO/WDFV

Seit dem 01.07.2015 nennt sich die Berechnung des Schiedsrichter-Solls nicht mehr 2-Stufen-Plan, sondern Richtlinie zu § 37 Abs. 3-5 SpO/WDFV.

Die Berechnung wird quartalsmäßig (Januar - März, April - Juni, Juli - September, Oktober - Dezember) im Jahr durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss vorgenommen. Auf der rechten Seite finden Sie jeweils die aktuelle Berechnung.

Bei Fragen zur Abrechnung steht Ihnen die Vorsitzende des Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss Jessica Hildebrandt   (jessica.hildebrandt(at)flvw.de )  zur Verfügung.