Auf dem Sprung in die Erste  - Seniorenerklärung

Der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) weist in Abstimmung mit den Fußball-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen darauf hin, dass die Erteilung der Freigaben von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften gemäß § 15 JSpO/WDFV (Seniorenerklärung) bzw. §6 JO/DFB, ab dem 01.01.2018 direkt beim WDFV angesiedelt sein wird.

Somit haben die Fußballvereine aus dem Verbandsgebiet des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) sowie aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Seniorenerklärung per Post, per persönlicher Abgabe in der Geschäftsstelle des WDFV sowie per E-Post zu beantragen. Die Adresse für das elektronische Postfach lautet:

seniorenerklaerung.wdfv(at)wdfv.evpost.de

In Abstimmung mit den zuständigen Gremien wurden die Jugendspielordnung des WDFV sowie der entsprechende Antrag für die Seniorenerklärung überarbeitet und ein Merkblatt erstellt (siehe rechten Seitenrand).

Durch diesen zentralen Beantragungsvorgang kommt es zu einer Zeitersparnis im Verwaltungsakt, weil die Anträge künftig direkt an die WDFV-Geschäftsstelle gesendet werden. Der Weg über die Landesverbände zum Regionalverband entfällt nunmehr. Somit können die Seniorenerklärungen systemseitig noch schneller erfasst und eventuelle Fristen (z.B. für die Aufnahme auf Spielberechtigungslisten) noch deutlicher gewahrt werden.

Für die Beantwortung von Fragen steht die Passstelle des WDFV als Ansprechpartner im Rahmen der Hotline-Zeiten:
Montags bis Freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr unter  0203 7172 - 160 zur Verfügung oder per E-Mail unter  pass(at)wdfv.de

WESTDEUTSCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

Sportpark Duisburg-Wedau
Friedrich-Alfred-Allee 11  47055 Duisburg
Telefon: 02 03 / 71 72-0
Telefax: 02 03 / 71 72-2010
E-Mail:   wdfv@wdfv.de

Über den angefügten Link gelangen Sie direkt zu weiteren "Anträgen für Spielberechtigungen":

https://wdfv.de/spielberechtigungen/antraege-zu-paessen-vereinswechsel.html