Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie
Die Jugendspielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes ist zur Saison 2020/2021 aktualisiert worden.
Der WDFV weist insbesondere auf die folgenden Änderungen hin:
§ 7 Pflicht-und Freundschaftsspiele
In Absatz 2 wurde festgelegt, dass für die Saison 2020/2021 gilt: Die Spielleitenden Stellen können abweichende Regelungen zum Modus der Austragung einer Spielklasse oder Spielgruppe treffen. Dabei soll festgelegt werden, wie Meister und Absteiger abweichend von § 20a JSpO/WDFV ermittelt werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits begonnene Rundenspiele einer Spielklasse oder Spielgruppe aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden können. Eine solche Entscheidung ist unanfechtbar.
§ 20a Spielwertung
In Absatz 2 wurde festgelegt, dass für die Saison 2020/2021 gilt:
a)Kommt ein gemäß §7 (2) JSpO/WDFV abgeänderter Austragungsmodus zur Anwendung, entscheidet dieser Modus über Meister, Auf- und Abstieg. Kann der Wettbewerb nach diesem abgeänderten Modus aufgrund der Coronavirus-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können der WDFV-Jugendbeirat auf Vorschlag des WDFV-Jugendausschusses und die Landesverbände abweichende Regelungen beschließen.
b) Können aufgrund der Coronavirus-Pandemie weniger als 50 % der Spiele einer Gruppe durchgeführt werden, bleibt das Spieljahr ohne Wertung. Es gibt keine Meister, Auf-oder Absteiger. Zurückziehungen werden berücksichtigt.
c) Kann aufgrund der Coronavirus-Pandemie das Spieljahr nicht beendet werden, sind aber mindestens 50% der Spiele einer Gruppe durchgeführt, so entscheidet der Tabellenstand unter Anwendung einer Quotientenregelung über Meister, Auf- und Absteiger. Hierzu werden der Punkte-und Torquotient
zugrunde gelegt.
Bereits vor dem 2. September 2020 sind unter anderem die folgenden Akualisierungen gültig geworden:
§ 15 Freigabe von Junioren für Herren- bzw. Frauenmannschaften
Sperrstrafen von Junioren/Juniorinnen, die in einem Spiel der Senioren eingesetzt worden sind und dort des Feldes verwiesen wurden, können auch nur in Wettbewerben der Senioren abgeleistet werden.
Wichtig: Im Gegensatz zu den Senioren haben sich die Sperrstrafen (Wochensperren) im Jugendbereich nicht geändert. Diese gelten weiterhin.
§ 30 Bestrafungen
Unter “Teamoffizielle” werden alle im Spielbericht aufgeführten Personen, die keine Spieler/in sind, z. B. Trainer, Physiotherapeuten und Ärzte, verstanden.
Eine Gelbe Karte gegen einen Teamoffiziellen oder ein unsportliches Verhalten eines Teamoffiziellen führt zu einem Verweis oder Ordnungsgeld. Im Wiederholungsfall kann eine Verdopplung oder eine Verdreifachung des Ordnungsgeldes erfolgen - oder es kann ein Verfahren vor dem Jugendrechtsorgan eingeleitet werden. Bei einer Roten Karte gegen einen Teamoffizielle gibt es ein Verfahren vor dem zuständigen Jugendrechtsorgan.