Kreis-Jugend-Ausschuss

 

Der Kreisjugendausschuss (KJA) leitet den gesamten Jugendbereich des Kreises

Dies umfasst nicht nur die spieltechnische Abwicklung der Jugendstaffeln und die Aufsicht über den gesamten Jugendspielbetrieb, sondern auch alle weiteren Bereiche der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit. Der Jugendbereich nimmt so eine zentrale Rolle im Aufgabenfeld des FLVW ein.

Die Mitglieder des Kreisjugendausschusses werden alle 3 Jahre durch die Vereinsvertreter auf dem Kreisjugendtag gewählt.