Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss

 

Der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss (KSA) ist für die kreisseitig eingesetzten Schiedsrichter zuständig. Das umfasst sowohl deren Einsatz als auch deren Aus- und Fortbildung.

Die KSA-Mitglieder werden in ihre Funktion durch den Kreisvorstand berufen, der Vorsitzende wird durch den Kreistag gewählt. Ebenso ist der Vorsitzende des Schiedsrichter-Ausschusses durch seine Funktion Mitglied im Kreis-Fußball-Ausschuss (KFA).