Oberstes Beschlussorgan der Kreise ist der Kreistag

Die ordentlichen Kreistage finden in der Regel alle drei Jahre an einem vom Kreisvorstand zu bestimmenden Tag und Ort statt.

Die Einberufung erfolgt durch den Kreisvorsitzenden oder seines Stellvertreters unter Bekanntgabe der Tagesordnung und ist im § 42 unserer Satzung verankert.

Die Kreise des Verbandes werden durch den Kreisvorstand verwaltet und geleitet. Der Kreisvorstand ist für die Erreichung des Verbandszwecks auf Kreisebene zuständig, soweit nicht eine übergeordnete Zuständigkeit gegeben ist.

Der Kreisvorstand besteht aus:

a) Kreisvorsitzender

b) Vorsitzender Fußball-Ausschuss

c) Vorsitzender Leichtathletik-Ausschuss

d) Vorsitzender Qualifizierung/Vereins- und Kreisentwicklung

e) Vorsitzender Jugend-Ausschuss

f)  Kreiskassierer

Auf Vorschlag des Kreisvorsitzenden kann der Kreistag gemäß § 45 Absatz 3 bis zu drei weitere Mitglieder in den Vorstand wählen.