Vereinsjubiläen

Vereine, welche ihr 25-, 50-, 75- oder 100-jähriges Bestehen begehen werden durch den FLVW und DFB mit einer Ehrung und Zuwendung bedacht. Auch höhere Jubiläen können selbstverständlich gemeldet werden. Die Jubiläen von Freizeit & Gesundheitssport-Vereinen werden ebenfalls berücksichtigt, hier ist allerdings die Dauer der Mitgliedschaft im FLVW ausschlaggebend.

Der Antrag (DFB-Fragebogen gilt für alle Vereine) befindet sich auf der rechten Seite oder auf der Homepage des FLVW. Der Zeitpunkt für die Antragstellung ist vom Verband vorgegeben und soll über den jeweiligen Kreis bis zum 15.12. eines Jahres für das Folgejahr erfolgen.

Hinweis: Dem DFB-Antrag muss ein Nachweis der Gemeinnützigkeit (ab 100 Jahren) beigefügt werden.