Schweigen schützt die Falschen

„Wir – der Verband und die Vereine – haben die Aufgabe, die jungen Sportlerinnen und Sportler in ihrer Entwicklung optimal zu begleiten und sie gleichzeitig vor Gefahren zu schützen. Kinderschutz ist daher ein ganz wichtiges Thema, das wir auch in Westfalen aktiv angehen.“ So hat sich das Präsidium des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen (FLVW) klar positioniert.

Zusammen mit dem FVM, dem FVN und dem Landessportbund NRW unterstützt der FLVW die Aktion „Schweigen schützt die Falschen“. Aufmerksamkeit und Prävention sind Themen der Aktion, an der sich – so die Bitte des FLVW-Präsidiums – alle Vereine beteiligen sollen.

Handlungsempfehlungen für Vereine

"Hinschauen und darüber reden" sind die klaren Handlungsempfehlungen für Vereine. Nur dann können entsprechende Situationen richtig eingeschätzt und angemessen darauf reagiert werden. Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist darüber hinaus eine Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen. Eine eindeutige und nach außen sichtbare Haltung des Vereins macht deutlich, dass sexualisierte Gewalt und Grenzüberschreitungen nicht geduldet werden, was somit potentielle Täter und Täterinnen abschreckt.

Fünf Schritte zum vorbeugenden Umgang mit dem Thema

1. Vereinsinterne Strategie zum Umgang mit dem Thema verabschieden (ggf. Rat durch externe Experten einholen)

2. Eignungsprüfung der Vereinsmitarbeiter/-innen (ggf. ­erweitertes Führungszeugnis/Ehrenkodex)
Bevor man eine Person als BetreuerIn oder TrainerIn einer Jugendmannschaft einsetzt, sollte man deren/dessen Eignung prüfen. Ein Gespräch mit dem ehemaligen Verein, das (regelmäßige) Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses und/oder das Unterzeichnen eines Ehrenkodex können dazu Anhaltspunkte geben. Wichtig ist es, dies in Absprache mit der jeweiligen Trainerin und dem jeweiligen Trainer zu tun, schließlich will man keine Hürden aufbauen, sondern nur sichergehen, dass die Kinder auch in guten Händen sind. Dies ist im Interesse aller im Jugendsport tätigen Personen.

3. Benennung und Qualifizierung einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners im Verein
Vereinsinterne Qualifizierungen zum Thema sind ein weiterer Schritt zur Prävention.

4. Schaffung von Angeboten zur Prävention für Kinder und Jugendliche
Auch im Sportverein muss es darum gehen, Kinder zu ermutigen „NEIN!“ zu sagen. Die Aufbereitung des Themas durch Expertinnen und Experten vermittelt dieses Selbstvertrauen und ermöglicht einen angstfreien Umgang der Kinder mit dem Thema. Auch hier stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.

5. Interne und externe Darstellung: „Wir beugen sexualisierter Gewalt vor!“
Klare Regeln, was Trainerinnen und Trainer dürfen und was nicht, helfen, das eigene Verhalten selbst einzuschätzen. Die Einhaltung der vereinbarten Regeln kann TrainerInnen und BetreuerInnen auch vor falschen Verdächtigungen schützen.

Umgang mit Verdachtsfällen

Verdachtsäußerungen sollte man ernst nehmen und gewissenhaft prüfen. Wichtig ist es, nicht selbst zu ermitteln! Dies könnte spätere Nachforschungen der Polizei behindern. Stattdessen sollte man zügig Rat bei entsprechenden Anlaufstellen suchen.

In den  drei Verbänden innerhalb des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) wurden dazu Anlaufstellen eingerichtet. Dort bekommen Sie eine erste Hilfe. Die Ansprechpartnerinnen und  Ansprechpartner können Dinge neutral ordnen, zu weiteren Stellen vermitteln und Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen aussprechen.

Einem Kind das Gefühl zu geben, dass es lügt oder übertreibt, wäre ebenso falsch wie den Beschuldigten vorzuverurteilen. Hier muss im Sinne des betroffenen Kindes und nicht über dessen Kopf hinweg gehandelt werden. Alles sollte in enger Absprache entschieden und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und mit einer professionellen Anlaufstelle Kontakt aufzunehmen.

Weitere Informationen

Sportjugend, LandesSportBund NRW und DFB bieten umfangreiche Informationsmaterialien, Schulungsangebote, Informationen zu rechtlichen Grundlagen bis hin zu Vorlagen für den Ehrenkodex.

  • Deutsche Sportjugend im DOSB: „Gegen sexualisierte Gewalt im Sport - ­Kommentierter Handlungsleitfaden für Sportvereine zum Schutz von Kindern und ­Jugendlichen“, Frankfurt a.M. 2017 - zu beziehen über die Sportjugend (hier klicken).  
  • Landessportbund Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Familie, Kinder, ­Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen: „Schweigen schützt die ­Falschen! - Initiativen und Materialien zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport.“ "Schweigen schützt die Falschen" (Ansprechpartnerin: Dorota Sahle, Referentin Gender Mainstreaming, Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport; Telefon: (02 03) 73 81 847, E-Mail: dorota.sahle(at)lsb-nrw.de.)
  •  Westfalen Sport Stiftung:  Mandy Owczarzak, Telefon: 01520-4907956, Mail: Mandy.Owczarzak@westfalen-sport-stiftung.de
  • Hilfeportal Sexueller Missbrauch des Arbeitsstabs des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
  • Hinweise zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses finden Sie auf der Themenseite des Bundesjustizamtes

Hinweis - folgen Sie den Links in diesem Artikel, zudem gibt es vom DFB, dem LSB und der DSJ weiterführende Informationen in Form von Broschüren und Handzetteln. Die Links zu den jeweiligen Portalen finden Sie auf der Homepage des Verbandes im rechten Seitenbereich

https://www.flvw.de/vereinsentwicklung/gesellschaftliches-engagement/praevention-sexualisierter-gewalt/