Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker

Spielgemeinschaften: Zusammen sind wir stärker

Der demografische Wandel macht vor allem den Amateurvereinen im ländlichen Raum zu schaffen. Viele Mannschaften haben Schwierigkeiten, eine Startelf zu füllen. Hier kann die Bildung einer Spielgemeinschaft (SG) helfen. Sie ist eine Kooperation örtlich nah beieinanderliegender Vereine, die gemeinsam am Spielbetrieb teilnehmen. Eine SG darf maximal aus drei Vereinen bestehen.

Der Antrag, den die beteiligten Vereine unter Nennung eines Verantwortlichen stellen, muss vom jeweiligen Kreisvorstand genehmigt werden. Die Genehmigung zur Bildung einer SG wird zeitlich auf drei Jahre befristet. Die Zulassung einer SG erfolgt ab dem 1.7. und muss unter Verwendung des Antragsvordruckes bis zum 1.6. bei den zuständigen Kreisvorsitzenden eingegangen sein.

Die Mannschaften aus einer SG sind aufstiegsberechtigt für überkreisliche Spielklassen bis einschließlich zur 6. Spielklassenebene der Männer beziehungsweise bis einschließlich der 4. Spielklassenebene der Frauen, wenn die beteiligte SG bereits mindestens drei Jahre (Frauen: zwei Jahre) am Spielbetrieb teilgenommen hat.

Alle weiteren und wichtigen Informationen zur Bildung oder aber auch Auflösung einer Spielgemeinschaft können der hier eingestellten Verwaltungsanordnung zur Zulassung von Spielgemeinschaften entnommen werden.


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