Kreis-Fussball-Ausschuss

Der Kreisfußballausschuss (KFA) ist für die fußballtechnische Durchführung der Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele im Herrenbereich zuständig.

Der Vorsitzende des Kreisfußballausschusses (VKFA) wird durch den Kreistag gewählt, die KFA-Mitglieder werden durch den Kreisvorstand berufen. Der Vorsitzende des Kreisschiedsrichterausschusses (VKSA) ist kraft seiner Funktion Mitglied im KFA.